Zum Inhalt springen
KI in der Praxis Dr. Gerhard Reisinger

Vertrieb Finden & Recherchieren Einmalprojekt, abgeschlossen Unbequemer Befund

Der KI-Telefonbot: technisch reif, rechtlich verboten

Die Anforderung lautete: so gut, dass der Angerufene es nicht merkt. Genau das ist seit dem 2. August 2026 in der EU untersagt — drei Tage vor der Recherche.

  • Aufbau1 Tag
  • Zahlen vom05.08.2026
  • Lesezeit6 Min.

Der Fall auf einen Blick

1

Das Problem

KI-Telefonbots werden überall angepriesen — ob sie im eigenen Vertrieb taugen, war ungeklärt.

2

Was der Fall macht

Klärt vor dem Kauf eines KI-Telefonbots vier Fragen: Was kann die Technik, was kostet sie, was ist erlaubt, was ist schon im Haus?

3

Was er bewirkt

Keine Anschaffung: Die Anforderung ist seit dem 02.08.2026 unzulässig — Bußgeld bis 15 Mio. € oder 3 % des Weltumsatzes.

0€ Anschaffung — die Fähigkeit war bereits eingerichtet
Vorher Anschaffung geplant
Heute 1 Tag Recherche
Vergleich geschätzt

So funktioniert es

2 von 4 Arbeitsschritten erledigt ein Sprachmodell. Den Rest machen ein normales Programm und ein Mensch.

  1. 1 Daten Frage aus dem Vertrieb Können KI-Telefonbots für uns anrufen und Termine legen?
  2. 2 Sprachmodell Technik prüfen Anbieter im deutschsprachigen Raum und international, mit Sprachqualität und Preismodell.
  3. 3 Sprachmodell Recht prüfen Offenlegungspflicht und Kaltakquise-Regeln für alle drei Zielländer, mit Quellenangabe.
  4. 4 Programm Bestand prüfen Was ist an dieser Fähigkeit schon im Haus, bevor etwas gekauft wird?
  5. 5 Mensch Entscheiden Die Anschaffung unterbleibt; das Ziel heißt jetzt Termine legen statt verkaufen.
  • Datenquelle
  • normales Programm
  • Sprachmodell (KI)
  • Mensch

Die Zahlen dahinter

3Tage war die neue Offenlegungspflicht bei Recherchebeginn alt
15Mio. € Bußgeldrahmen bei Verstoß — oder 3 % des Weltumsatzes
1Tag Rechercheaufwand

Was das für Ihren Betrieb heißt

Bevor Sie in eine KI-Fähigkeit investieren, klären Sie, ob Sie sie einsetzen dürfen — die Rechtslage hat sich 2026 an mehreren Stellen bewegt.

Erstens: Die Rechtslage zu KI hat sich 2026 bewegt und bewegt sich weiter. Was vor einem Jahr eine reine Produktfrage war, ist heute eine Zulässigkeitsfrage — bei Sprachbots, bei erzeugten Bildern und Videos, bei automatisierten Entscheidungen über Menschen. Klären Sie die Zulässigkeit, bevor Sie eine Fähigkeit ins Lastenheft schreiben, nicht danach.

Zweitens: Prüfen Sie den Bestand vor dem Einkauf. Hier war der gewünschte Sprach-Agent im vorhandenen CRM bereits eingerichtet und musste nur noch auf Deutsch umgestellt werden. Und der Trost: Ein Bot, der ehrlich ansagt, was er ist, führt trotzdem ein normales Gespräch.

Die Ausgangslage

Die Frage kam aus dem Vertrieb: Es gibt inzwischen KI-Telefonbots, die erstaunlich menschlich klingen. Können die für uns anrufen und Termine legen?

Die Anforderung war klar formuliert: so gut, dass der Angerufene nicht merkt, dass er mit einer Maschine spricht. Dazu deutschsprachig, einsetzbar in drei Ländern, und günstig. Eine Anschaffung hätte einen fünfstelligen Jahresbetrag und mehrere Wochen Einrichtung bedeutet.

Die Lösung im Einzelnen

Die Frage wurde in vier Teile zerlegt: Technik, Kosten, Recht und Bestand. Die Technik ist reif. Deutschsprachige Bots erreichen 2026 eine Qualität, bei der ein Teil der Angerufenen es nicht bemerkt.

Die Anforderung ist seit dem 02.08.2026 unzulässig. Der EU-Rechtsakt zu künstlicher Intelligenz verpflichtet dazu, bei ausgehenden Anrufen unmittelbar nach der Begrüßung anzusagen, dass es sich um eine KI handelt und in wessen Auftrag sie anruft — gesprochen, in der Gesprächssprache, vor dem Anliegen. Ein Hinweis in den Geschäftsbedingungen genügt nicht. Der Bußgeldrahmen reicht bis 15 Millionen Euro oder 3 % des Weltumsatzes. Kaltakquise per Bot ist im Hauptmarkt ohnehin verboten. Der legale und zugleich wirtschaftlich beste Fall sind warme Kontakte mit Einwilligung — also genau die vorhandenen Anfrageformulare.

Verkaufen: nein. Terminieren: ja. Qualifizieren und Termin vereinbaren funktioniert nachweislich. Und der Nebenbefund, der die Anschaffung erledigte: In der bestehenden Kundendatenbank (CRM) ist ein solcher Sprach-Agent bereits eingerichtet. Er läuft nur noch nicht auf Deutsch.

Die Kurzantwort, so wie sie im Ergebnisdokument stehtBeispielansicht · Daten erfunden
ERGEBNIS.md — Kurzantwort in fünf Sätzen
  • 1Die Technik ist daDeutschsprachige Bots erreichen 2026 eine Qualität, bei der ein Teil der Angerufenen es nicht merkt. Reaktionszeit unter einer Sekunde, Unterbrechungen werden sauber verarbeitet.
  • 2Die Anforderung ist seit drei Tagen verbotenSeit 02.08.2026 muss der Bot ansagen, dass er eine KI ist. Genau das Nicht-Erkennen ist damit kein Ziel mehr, sondern das Risiko.Bußgeld bis 15 Mio. € oder 3 % des Weltumsatzes
  • 3Verkaufen: nein. Terminieren: jaKein System schließt ein Geschäft dieser Größenordnung am Telefon ab. Qualifizieren und Termin legen funktioniert nachweislich gut.
  • 4Kaltakquise per Bot ist im Hauptmarkt unzulässigWarme Kontakte mit Einwilligung — also die vorhandenen Anfrageformulare — sind der legale und zugleich wirtschaftlich beste Fall.
  • 5Das Werkzeug ist schon halb im HausIm bestehenden CRM ist ein Sprach-Agent bereits eingerichtet. Er läuft nur noch nicht auf Deutsch.Kosten der Anschaffung: 0 €

Fünf Sätze, dann erst die Herleitung. Wer nur diese Liste liest, kann entscheiden — genau dafür ist sie geschrieben.

Was wir dabei gelernt haben

  1. Zulässigkeit gehört vor die Machbarkeit. Die Frage war technisch längst mit Ja beantwortet, als die rechtliche Prüfung sie auf ein anderes Ziel umlenkte. Umgekehrt wäre erst nach der Anschaffung aufgefallen, dass das eigentliche Ziel nicht erlaubt ist.
  2. Der Bestand wird vor dem Einkauf geprüft. Die gesuchte Fähigkeit war im vorhandenen CRM bereits konfiguriert — nur nicht auf Deutsch. Ohne diesen Blick wäre parallel etwas gekauft worden, das schon da war.
  3. Nicht die ganze Anforderung fällt, nur ihr unzulässiger Teil. Verkaufen am Telefon: nein. Qualifizieren und Termin legen bei warmen Kontakten mit Einwilligung: ja, und wirtschaftlich der bessere Fall. Eine Recherche, die nur „geht nicht“ sagt, ist ihr Geld nicht wert.

Die Anforderung „der Mensch merkt es nicht" ist kein Produktziel mehr, sondern das Risiko. Was bleibt und was viel wert ist: Der Bot klingt so gut, dass das Gespräch trotz Offenlegung normal weiterläuft.

Aus dem Rechercheergebnis, August 2026
Was die Offenlegungspflicht konkret verlangt Tabelle
Frage Antwort
Was muss gesagt werden? dass es eine KI ist — und in wessen Auftrag sie anruft
Wann? bei ausgehenden Anrufen direkt nach der Begrüßung, vor dem Anliegen
Wie? gesprochen, in der Gesprächssprache, in klarer Sprache
Was reicht nicht? Geschäftsbedingungen, Datenschutzerklärung, technische Wasserzeichen, „Ich bin Ihr Assistent"
Bei Rückruf? die Pflicht beginnt jedes Mal neu
Bußgeld bis 15 Mio. € oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes

Quelle: EU-Rechtsakt zu künstlicher Intelligenz, Artikel 50, anwendbar seit 02.08.2026, samt Leitlinien der Kommission vom 20.07.2026

Der Ablauf als Diagramm Schaubild
Ablaufdiagramm: Der KI-Telefonbot: technisch reif, rechtlich verboten
Von der Quelle bis zum Ergebnis. Dunkel = das Sprachmodell, weiß = ein normales Programm, grün = ein Mensch.

Haben Sie so einen Fall im Betrieb?

Schreiben Sie mir in zwei Sätzen, welche Aufgabe bei Ihnen am meisten Zeit frisst. Sie bekommen eine ehrliche Einschätzung — samt Aufwand und samt der Antwort „lohnt sich nicht“, wenn es so ist.

Kurz schreiben

Ähnliche Fälle